Klimaschutzprogramm der Bundesre gierung – was nun?
Aufgrund der Beschlüsse des Klimakabinetts jagt eine Schlagzeile die nächste. Wer mit Öl heizt, fühlt sich da schnell verunsichert. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Was bedeutet das Klimaschutzprogramm für Öl-Heizungen?
Die am 20. September vom Klimakabinett beschlossenen Eckpunkte für ein Klimaschutzprogramm sind noch keine verbindlichen Regelungen. Viele der Maßnahmenvorschläge müssen noch in ein Gesetzgebungsverfahren. Hier ist die Zustimmung des Bundestags und zum Teil des Bundesrats notwendig. Es ist denkbar, dass im Laufe der Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden.
Bis Ende 2025 können Sie als Hauseigentümer wie bisher bei der Heizungsmodernisierung ein Öl-Brennwertgerät einbauen.
Ab 2026 sollen Ölheizungen nur noch im Rahmen von Hybridlösungen eingebaut werden dürfen, zum Beispiel als Kombination eines Brennwertgerätes mit einer Solaranlage.
Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden?
Ja, bestehende Ölheizungen können weiter betrieben werden - auch über das Jahr 2026 hinaus.
Was muss ich jetzt machen?
Es besteht kein Handlungsdruck. Haben Sie aktuell eine Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik geplant, können Sie diese weiterhin umsetzen. Bis Ende des Jahres können Sie sich über die Aktion „Besser flüssig bleiben“ noch kostenlos die maximale staatliche Förderung sichern. Wichtig: Die Fördergelder müssen beantragt werden, bevor die Heizungsmodernisierung startet.
Darf ich künftig noch eine neue Ölheizung einbauen?
Ja, das dürfen Sie. Bis Ende 2025 können Sie Ihren alten Ölkessel ganz einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät austauschen. Eine solche Modernisierung lohnt sich weiterhin, da ein effizientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf deutlich reduzieren kann. Ab 2026 sollen Ölheizungen nur noch eingebaut werden dürfen, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das können zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein.
Bekomme ich noch Fördermittel für eine neue Öl-Brennwertheizung?
Der Einbau eines Öl-Brennwertgeräts soll noch bis zum Ende des Jahres 2019 staatlich gefördert werden. Über die KfW-Bank sind Investitionskostenzuschüsse von bis zu 15 Prozent möglich. Ab 2020 fällt diese staatliche Unterstützung für den Einbau reiner Brennwertheizungen voraussichtlich weg. Nichtstaatliche Förderaktionen, zum Beispiel von Heizgeräteherstellern, sind davon nicht betroffen.
Ich will jetzt meine Ölheizung modernisieren:
Was ist mit der Einbindung Erneuerbarer?
Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, die CO2-Emissionen Ihres Hauses weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Sie können diese Einbindung aber auch unabhängig von der Heizungsmodernisierung, in einem zweiten Schritt, vornehmen. Dazu berät Sie der SHK-Fachbetrieb Ihres Vertrauens. Ab 2026 wird die Einbindung erneuerbarer Energien voraussichtlich zur Pflicht, wenn Sie eine neue Ölheizung einbauen möchten.
Sparsam, zuverlässig und klimaschonend – eine neue Heizung erfüllt bestenfalls diese Anforderungen
Für diejenigen, die eine Ölheizung im Keller haben, ist es einfach: Moderne Öl-Brennwerttechnik macht die Anlage fit für die Zukunft! Deutlich geringerer Verbrauch, eine gute Kombinierbarkeit mit erneuerbaren Energien und langfristig klimafreundliche Brennstoffe machen diese Heizungen zu vergleichsweise kostengünstigen Modernisierungsmaßnahmen.
Und Zuschüsse gibt es auch:
Wer auf Öl-Brennwerttechnik setzt, bekommt mit der Aktion „Besser flüssig bleiben“ den Fördermittel-Service im Wert von mehr als 200 Euro gratis dazu.
Mehr Infos unter: www.zukunftsheizen.de